Antrag auf Erteilung eines Wahlscheines für die Europawahl am 09.06.2024 (Briefwahl)

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Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Erteilung von Wahlscheinen bzw. die Ausstellung von Briefwahlunterlagen

Das Amt Bad Oldesloe-Land erhebt Daten, um den von Ihnen gestellten Antrag auf Zusendung eines Wahlscheins und der Briefwahlunterlagen bearbeiten und durchführen zu können und die ordnungsgemäße Durchführung der Briefwahl zu gewährleisten. Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben.

Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wo bzw. bei wem diese Daten erhoben werden und was mit diesen Daten passiert.

Sie sind auf der Grundlage der Rechtsvorschriften für die jeweilige Wahl zur Datenbereitstellung verpflichtet. Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für das Erteilen von Wahlscheinen bzw. das Ausstellen der Briefwahlunterlagen erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, können die Erteilung von Wahlscheinen bzw. das Ausstellen der Briefwahlunterlagen nicht erfolgen.

 

Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung

Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Erteilung von Wahlscheinen bzw. die Ausstellung von Briefwahlunterlagen.

Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 Satz 1 lit. c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den Rechtsvorschriften (Wahlgesetze, -ordnungen der jeweiligen Wahl) verarbeitet.

Erhebung von personenbezogenen Daten und Datenkategorien

Für die Erteilung von Wahlscheinen verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten bzw. Datenkategorien:

Personenstammdaten

o Vor- und Nachname des Wahlberechtigten

o Anschrift

o Geburtsdatum

fallspezifische Angaben

o ggf. abweichende Anschrift

o eMail und Telefonnummer (für mögliche Rückfragen)

Bei der Erteilung der Wahlscheine erheben wir personenbezogene Daten nur bei Ihnen selbst.  

Empfänger und Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten

Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an das Wahlamt weitergegeben werden.

Dauer der Speicherung

Ihre Daten werden von uns auf Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen gemäß § 90 BWO, § 83 EuWO, § 86 KWO, § 101 LWO gespeichert.

Wähler-, Wahlscheinverzeichnisse und Verzeichnisse ungültiger Wahlscheine sowie Verzeichnisse von wahlberechtigten in Sonderwahlbezirken sind sechs Monate (neun Monate bei Landtagswahl) nach der Wahl zu vernichten, wenn nicht der Bundes-, Landes- oder Kreiswahlleiter etwas anderes anordnet. Wahlscheine und alle übrigen Unterlagen können 60 Tage vor der neuen Wahl vernichtet werden.

Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.

Wir werden personenbezogene Daten ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weiterleiten, die keine Partner (Webseitenprogrammierer, Hoster der Server) sind, es sei denn wir sind aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu einer Herausgabe gezwungen. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu Werbezwecken.

Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung dieser Website.