Wahlhelfer/innen gesucht:
Für die Kommunalwahl am 14. Mai 2023 sucht das Amt Bad Oldesloe-Land engagierte Personen, die uns bei der Durchführung der Wahlen unterstützen.
Wenn Sie Demokratie live erleben und aktiv an der Durchführung der Wahl teilnehmen wollen, sind Sie herzlich eingeladen, sich als ehrenamtliche/r Wahlhelfer/in bei uns zu melden. Ihr ehrenamtliches Engagement wird zudem mit einer Entschädigung in Höhe von 40,-€ bis 50,-€ belohnt.
Wer kann mitwirken?
Im Wahlvorstand können alle Wahlberechtigten mitwirken, die am Wahltag das 16. Lebensjahr vollendet und seit mindestens 6 Wochen ihren Wohnsitz im Wahlgebiet haben.
Sie haben noch keine Erfahrungen im Wahlvorstand gemacht? Keine Sorge, besondere Vorkenntnis sind hierzu nicht erforderlich. Zudem stehen Ihnen jederzeit die zuständigen Mitarbeitenden des Amtes Bad Oldesloe-Land telefonisch zur Verfügung.
Welche Aufgaben kommen auf Sie zu?
- Prüfung der Wahlberechtigung
- Vermerk der Stimmabgabe im Wählerverzeichnis
- Ausgabe der Stimmzettel
- Beaufsichtigung der Wahlkabinen und Wahlurnen
- Auszählung der Stimmzettel ab 18:00 Uhr
Die Mitglieder des Wahlvorstandes sind am Wahltag in zwei Schichten (vormittags- und nachmittags) eingeteilt. Zur Auszählung der Stimmen (ab 18:00 Uhr) ist die Anwesenheit des gesamten Wahlvorstands notwendig.
Sie haben Lust, aktiv an der Wahl teilzunehmen und uns bei der Durchführung der Kommunalwahl am 14. Mai 2023 zu unterstützen? Dann füllen Sie gerne unser Formular aus, oder rufen uns an (04531 1761 37).
Wir freuen uns auf Sie!
Fenja Schlichting
-Gemeindewahlleiterin-
Bewerbung Wahlhelfer / Wahlhelferin
*Pflichtfeld
Information gemäß Art. 13 der Datenschutz-Grundverordnung für die Bewerbung als Wahlhelfer/in
Das Amt Bad Oldesloe-Land erhebt Daten, um den von Ihnen gestellte Bewerbung als Wahlhelfer/in bearbeiten zu können. Ihre Daten werden entsprechend der gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Vorschriften erhoben.
Im Folgenden informieren wir Sie darüber, welche personenbezogenen Daten verarbeitet werden, wo bzw. bei wem diese Daten erhoben werden und was mit diesen Daten passiert.
Die Zurverfügungstellung Ihrer Daten ist für die Berufung als Wahlhelfer/in erforderlich. Wenn Sie die erforderlichen Daten nicht angeben, kann Ihre Bewerbung als Wahlhelfer/in nicht bearbeitet werden.
Zwecke und Rechtsgrundlagen der Verarbeitung
Zweck der Verarbeitung Ihrer Daten ist die Bewerbung als Wahlhelfer/in.
Ihre Daten werden auf Grundlage des Art. 6 Abs.1 Satz 1 lit. c DSGVO (zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) in Verbindung mit den Rechtsvorschriften (Wahlgesetze, -ordnungen der jeweiligen Wahl) verarbeitet.
Erhebung von personenbezogenen Daten und Datenkategorien
Für die Bewerbung als Wahlhelfer/in verarbeiten wir folgende personenbezogene Daten bzw. Datenkategorien:
Personenstammdaten
o Vor- und Nachname
o Anschrift
fallspezifische Angaben
o eMail und Telefonnummer (für mögliche Rückfragen)
Bei der Bewerbung als Wahlhelfer/in erheben wir personenbezogene Daten nur bei Ihnen selbst.
Empfänger und Kategorien von Empfängern personenbezogener Daten
Zur Erfüllung dieser Aufgabe dürfen Ihre Daten an die Gemeindewahlbehörde weitergegeben werden.
Dauer der Speicherung
Ihre Daten werden von uns auf Grundlage von gesetzlichen Verjährungs- bzw. Aufbewahrungsfristen gemäß § 90 BWO, § 83 EuWO, § 86 KWO, § 101 LWO gespeichert.
Sie haben jederzeit das Recht auf unentgeltliche Auskunft über Ihre gespeicherten personenbezogenen Daten, deren Herkunft und Empfänger und den Zweck der Datenverarbeitung sowie ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung dieser Daten.
Wir werden personenbezogene Daten ohne Ihre Zustimmung nicht an Dritte weiterleiten, die keine Partner (Webseitenprogrammierer, Hoster der Server) sind, es sei denn wir sind aufgrund zwingender gesetzlicher Vorschriften zu einer Herausgabe gezwungen. Es erfolgt keine Weitergabe personenbezogener Daten an Dritte zu Werbezwecken.
Weitere Informationen zum Datenschutz und zum Umgang mit personenbezogenen Daten finden Sie in der allgemeinen Datenschutzerklärung dieser Website.