Gewässerpflegeverband Grinau
Was ist der Gewässerpflegeverband Grinau?
Der Gewässerpflegeverband Grinau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde auf der Grundlage der Wasserverbandsverordnung und des Landeswassergesetzes gegründet. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Verbandes ist das Landeswassergesetz, das Wasserverbandsgesetz und die Verbandssatzung.
Der Gewässerpflegeverband Grinau hat u.a. folgende Aufgaben
- Ausbau (einschließlich naturnaher Umgestaltung) und Unterhaltung, d.h. Pflege von Gewässern.
- Mit der Unterhaltung bzw. Pflege sollen die Gewässer im Abfluss freigehalten werden.
- Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern lt. genehmigten Anlagenverzeichnis
- Unterhaltung von Rohrleitungen ungeachtet ihrer Gewässereigenschaft
In dem Einzugsbereich liegen folgende Gemeinden und Städte: Grinau, Groß Schenkenberg, Westerau sowie Teile von Barnitz (Groß Barnitz), Bliestorf, Kastorf, Klein Wesenberg (Klein Schenkenberg), Krummesse, Lübeck (Oberbüssau, Niendorf-Moorgarten, Kronsforde), Rethwisch (Tralauerholz), Schürensöhlen, Siebenbäumen, Steinhorst.
Eine Liste der im Einzugsgebiet liegenden Gemarkungen finden Sie in der Satzung unter § 9.
Vorstand des Gewässerpflegeverband Grinau
Peter Burmeister, Groß Schenkenberg (Verbandsvorsteher)
Heinz Martens, Siebenbäumen (1. Stellvertretender Verbandsvorsteher)
Bernd Ellerbrock, Westerau (2. Stellvertretender Verbandsvorsteher)
Peter Kessel, Lübeck (Vorstandsmitglied)
Gerd Dohrendorf, Siebenbäumen (Vorstandsmitglied)