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Vertretungsberechtigter

Gewässerpflegeverband Grinau ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts.
Gesetzlicher Vertreter ist der Verbandsvorsteher Peter Burmeister.

Inhaltlich verantwortlich gem. § 5 TMG / § 55 RStV
Frau
Weber
Amt Bad Oldesloe-Land
Mewesstraße 22-24
23843 Bad Oldesloe
Tel.: 04531/1761-27
k.weber(at)amt-bad-oldesloe-land.de

Gewässerpflegeverband Grinau

Was ist der Gewässerpflegeverband Grinau?

Der Gewässerpflegeverband Grinau ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde auf der Grundlage der Wasserverbandsverordnung und des Landeswassergesetzes gegründet. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Verbandes ist das Landeswassergesetz, das Wasserverbandsgesetz und die Verbandssatzung.

Der Gewässerpflegeverband Grinau hat u.a. folgende Aufgaben

  • Ausbau (einschließlich naturnaher Umgestaltung) und Unterhaltung, d.h. Pflege von Gewässern.
  • Mit der Unterhaltung bzw. Pflege sollen die Gewässer im Abfluss freigehalten werden.
  • Bau und Unterhaltung von Anlagen in und an Gewässern lt. genehmigten Anlagenverzeichnis
  • Unterhaltung von Rohrleitungen ungeachtet ihrer Gewässereigenschaft

In dem Einzugsbereich liegen folgende Gemeinden und Städte: Grinau, Groß Schenkenberg, Westerau sowie Teile von Barnitz (Groß Barnitz), Bliestorf, Kastorf, Klein Wesenberg (Klein Schenkenberg), Krummesse, Lübeck (Oberbüssau, Niendorf-Moorgarten, Kronsforde), Rethwisch (Tralauerholz), Schürensöhlen, Siebenbäumen, Steinhorst.

Eine Liste der im Einzugsgebiet liegenden Gemarkungen finden Sie in der Satzung unter § 9.

Vorstand des Gewässerpflegeverband Grinau

Peter Burmeister, Groß Schenkenberg (Verbandsvorsteher)
Heinz Martens, Siebenbäumen (1. Stellvertretender Verbandsvorsteher)
Bernd Ellerbrock, Westerau (2. Stellvertretender Verbandsvorsteher)
Peter Kessel, Lübeck (Vorstandsmitglied)
Gerd Dohrendorf, Siebenbäumen (Vorstandsmitglied)

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