Mitarbeiter der Bauabteilung
Zuständigkeiten
Die Bauabteilung ist für alle öffentlichen und privaten Bauvorhaben in den Gemeinden zuständig.
Private Bauherren reichen hier ihre Bauanträge ein, können in Bebauungspläne Einsicht nehmen oder erfahren, ob die Gemeinden Baugrundstücke erschlossen und zu verkaufen haben.
Der Bau, die Unterhaltung und nicht zuletzt die Finanzierung aller öffentlichen Bauten von der Kanalisation bis zum Gemeinschaftshaus bildet den zweiten Tätigkeitsschwerpunkt der Bauabteilung.
Auch Fragen zur Infrastruktur, zu überörtlichen Planungen oder der Regionalentwicklung werden hier beantwortet.