Wasser- und Bodenverband Trave
Was ist der Wasser- und Bodenverband Trave?
Der Wasser- und Bodenverband Trave ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und wurde vor etwas mehr als 30 Jahren auf der Grundlage der Wasserverbandsverordnung und des Landeswassergesetzes gegründet. Gesetzliche Grundlage für die Arbeit des Verbandes ist das Landeswassergesetz, das Wasserverbandsgesetz und die Verbandssatzung.
Der Wasser- und Bodenverband Trave hat zur Aufgabe, die im Gewässerverzeichnis aufgeführten Wasserläufe und die wasserwirtschaftlichen Anlagen im Verbandsgebiet zu unterhalten. Zur Unterhaltung gehört die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Wasserablaufes einschließlich naturnaher Umgestaltung und Verbesserung von Gewässern.
Die Satzung des Wasser- und Bodenverbandes können Sie als pdf-Datei einsehen.
Wie kommt es zur Beitragshebung?
Zur Verbandsmitgliedschaft werden alle zum Niederschlagsgebiet (Einzugsgebiet) gehörenden Flächen herangezogen (gemäß dem Landeswassergesetz). Dementsprechend werden nicht nur die direkt an einem Gewässer liegenden Flächen, sondern auch alle übrigen Flächen (also auch jene, die nur über das Grundwasser Anschluss an ein Gewässer haben) zu den Kosten der Unterhaltung veranlagt. Veranlagt werden alle Flächen, die im Einzugsbereich von Gewässern II. Ordnung liegen. Gewässer II. Ordnung sind die kleinen Gräben und Bachläufe, die in der Landschaft zu sehen sind, sowie deren verrohrte Abschnitte. Flächen, welche direkt in die Trave als Gewässer I. Ordnung entwässern, werden nicht veranlagt, weil hier das Land Schleswig-Holstein die Unterhaltung erfüllt. Aufgrund gesetzlicher Regelungen werden alle Mitglieder im Verbandsgebiet einzeln zu Beiträgen herangezogen.
Wie oft wird gehoben und wie hoch ist der Beitrag?
Die Hebung der Beiträge erfolgt einmal jährlich. Die Hebesätze werden vom Verbandsausschuss in der Haushaltssatzung festgesetzt. Sie betragen zur Zeit für Gewässerunterhaltung 5,00 € /BE (Beitragseinheit), Anlagenunterhaltung 0,50 € /BE und für den Grundbeitrag 9,50 € / Mitglied. Für Hausgrundstücke unter 0,5 ha wird der Grundbeitrag in Höhe von 9,50 € / Jahr zuzüglich des Mindestbeitrages von 0,5 BE für die Anlagenunterhaltung (=0,25 €) also in der Summe 9,75 € gehoben. (siehe auch Haushaltssatzung 2009)
Vorstand des Wasser- und Bodenverbandes Trave
